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«Wie schön muss es erst im Himmel sein, wenn er von aussen schon so schön aussieht!»
Astrid Lindgren

Gut zu wissen

Die Einäscherung hat in der Schweiz eine langjährige Tradition und ist mittlerweile die meistgewählte Art der Bestattung. In der Schweiz besteht keine Bestattungspflicht auf Friedhöfen. Die Angehörigen haben die Möglichkeit, die Asche zu Hause aufzubewahren, im eigenen Garten zu bestatten oder in der Natur zu verstreuen. Im Kanton Aargau darf der Verstorbene frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt eingeäschert werden. Für die Kremation ist ein Sarg erforderlich ist, welcher auf einer Schiene in den etwa 800°C heissen Kremationsofen gefahren wird. Die eigentliche Kremation dauert rund eine Stunde. Nach der Verbrennung muss die Asche abkühlen, Metall entfernt, die Knochenreste gemahlen und die Asche in die Urne gefüllt werden. Der gesamte Prozess dauert etwa drei Stunden. Der Ablauf ist so gestaltet, dass die Asche eines jeden Verstorbenen sauber getrennt behandelt wird. Angehörige fragen sich oft, was genau während des Verbrennungsprozesses mit dem Körper und dem Sarg geschieht. Da der menschliche Körper zu 75% aus Wasser besteht, fängt er zu Beginn an im Einäscherungsofen auszutrocknen. Die hohen Temperaturen lassen anschliessend alle Weichteile und Muskeln des Körpers verdampfen und verbrennen. In der letzten Phase des Einäscherungsprozesses verkalken die Knochen in dem Ofen. Nach der Kremation ist nicht, wie es sich oft vorgestellt wird, nur feiner Staub übrig. Knochenteile und Zähne sind noch vorhanden und zu erkennen. Eine sogenannte Aschemühle verarbeitet die Reste dann zu feinem Sand, der Asche. Bevor die Asche in der Aschenmühle verarbeitet wird, werden von Hand Metallteile, wie zum Beispiel Sargnägel, sowie künstliche Gelenke und orthopädische Implantate entfernt. Diese werden der Wiederverwertung zugeführt und teilweise für Spenden eingesetzt. Edelmetalle, wie Zahn- und Schmuckgold verbleiben in der Asche. Gold schmilzt bei zirka 1000°C. Es ist nach der Kremation noch gut erkennbar. Die Asche wird abschliessend in eine Urne gefüllt. Abhängig von der Grösse des Verstorbenen, beträgt die Grösse der Asche drei bis vier Liter. Trägt der Verstorbene einen Herzschrittmacher, sollte dieser vor der Kremation durch den Arzt oder den Bestatter zuerst entfernt werden. Das gilt auch bei Erdbestattungen, da die Herzschrittmacher nicht biologisch abbaubar sind.

Ja, jeder Sarg wird der Verbrennung einzeln zugeführt.

Der behandelnde Arzt stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus, die dem für den Sterbeort zuständigen Zivilstandsamt übergeben wird.

Sie müssen den Todesfall innerhalb von 2 Tagen bei dem für den Sterbeort zuständigen Zivilstandsamt melden. Das Zivilstandsamt informiert Sie über die benötigten Unterlagen zur Registrierung des Todes.

Sie vereinbaren mit dem Bestattungsamt/-büro am Wohnort die Details der Bestattung, wie Zeit und Ort der Abdankung, Kremation oder Erdbestattung.

In vielen Gemeinden ist es möglich, Erklärung über die Bestattungsart zu hinterlegen. Das handschriftlich unterzeichnete Dokument mit den Wünschen ist für die Angehörigen und die Behörden verbindlich.

In der Schweiz gibt es die beiden Bestattungsarten: Erdbestattung und Feuerbestattung (Kremation). Eine Erdbestattung darf nur auf dem Friedhof stattfinden.

In der Schweiz ist es erlaubt, die Asche von Verstorbenen in der Natur zu versteuen. Dies kann im Wald, im Wasser oder auch in der Luft geschehen.

Wollen Angehörige die Überreste der Verstorbenen in der Urne vergaben, sollte zuerst die Gemeinde kontaktiert werden, ob dies erlaubt ist. 

Fehl- und Totgeburten können kremiert oder erdbestattet werden.

Es gibt Human- und Tierkrematorien. In Humankrematorien werden nur Menschen und Humanteile aus Spitälern eingeäschert, in Tierkrematorien nur Tiere. Der Schweizerische Verband für Feuerbestattung setzt sich für Human- als auch für Tierkrematorien ein.