«Vielleicht bedeutet Liebe auch lernen,
jemanden gehen zu lassen, wissen, wann es Abschied nehmen heißt. Nicht zulassen, dass unsere Gefühle dem im Weg stehen, was am Ende wahrscheinlich besser ist für die, die wir lieben.»
Sergio Bambaren
Wegleitung für Kremationen
Welche Schritte sind unmittelbar nach einem Todesfall zu unternehmen?
Es ist erforderlich, Todesfälle sofort (an Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen) beim Zivilstandsamt/Zivilstandskreis am Ort des Todes zu melden. Anschliessend können die organisatorischen Details bezüglich Bestattung oder Kremation mit dem Bestattungsamt (Gemeindeverwaltung) des Wohnsitzes besprochen und koordiniert werden.
Bestattungsämter der Verbandsgemeinden
Kremationsanmeldung
Die Anmeldung der Kremation erfolgt durch das Bestattungsamt am Wohnsitz. Das vollständig ausgefüllte Formular Kremationsauftrag sowie die ärztliche Todesbescheinigung und die zivilstandsamtliche Bestätigung der Anmeldung eines Todesfalls sind rechtzeitig per E-Mail an das Krematorium Baden zu senden.
Das Original des Kremationsauftrags mit der zivilstandsamtlichen Bestätigung ist aus rechtlichen Gründen unverzüglich per A-Post an das Krematorium Baden zu übermitteln. Die Organisation der Leichenüberführung obliegt der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde des Verstorbenen.
Auf Wunsch kann die Kremation zeitlich festgelegt werden, und es besteht die Möglichkeit, bei der Kremation anwesend zu sein. Aus organisatorischen Gründen ist dies immer telefonisch unter der Nummer 056 200 91 70 zu vereinbaren.
Auswahl des Kremationssargs und persönliche Beigaben
Um Betriebsstörungen zu vermeiden und im Sinne des Umweltschutzes bitten wir folgende Punkte zu beachten:
- Es sind einfache Holzsärge (maximale Sargbreite 86 cm) zu verwenden. Zugelassen sind nur Särge, die vom Hersteller als Kremationssärge deklariert sind.
- Kremationssärge sind mit Holzspänen auszupolstern und dürfen keine Metallbeschläge, Schaugläser, Füsse oder Lackglasuren aufweisen.
- Die Totenkleidung muss aus natürlichen Materialien wie namentlich Baumwolle, Leine oder Seide bestehen. Sie darf keine schlecht- oder nicht brennbare Materialien enthalten. Besonders schädlich sind Produkte aus Leder und Kunststoffen jeglicher Art. Auf Gürtel und Schuhe ist zu verzichten.
- Für die Kremation können dem Verstorbenen im Sarg kleine Beigaben aus natürlichen, brennbaren Materialien beigelegt werden. Wir bitten um Beachtung, dass keine Gegenstände aus Glas oder Brillen im Sarg platziert werden dürfen. Fotos dürfen lediglich ausgerahmt beigegeben werden. Einfache floristische Dekorationen aus echten Blumen sind erlaubt.
Aufbahrungen
In unserem Krematorium stehen zwei Aufbahrungsräume zur Verfügung. Die Anmeldung für die Aufbahrung erfolgt im Rahmen des Kremationsauftrags.
Die Aufbahrungsdauer beträgt in der Regel einen halben bis einen Tag. Für den Zugang zum Aufbahrungsraum ausserhalb der regulären Öffnungszeiten, an Wochenenden sowie an Feiertagen wird ein Schlüssel ausgehändigt. Der Schlüssel kann, nach telefonischer Vereinbarung, während den Öffnungszeiten des Krematoriums abgeholt werden.
Urnen
Nach der Kremation wird die gesamte Asche ausschliesslich und ungeteilt in eine Urne (Urnen-Sortiment) gefüllt, die entweder vom Krematorium bereitgestellt oder mitgeliefert wird.
Aus Haftungsgründen werden Zier- und Schmuckurnen nicht abgefüllt. Die Abfüllung ist Sache des Bestattungsinstitutes oder der Angehörigen.
Urnenabholung
Die Abholung der Urnen ist während den Öffnungszeiten des Krematoriums möglich, entsprechend den Angaben im Kremationsauftrag oder nach vorheriger telefonischer Absprache mit dem Krematorium Baden.
Nutzung der Abdankungshalle Liebenfels
Um die Abschiednahme und die Urnenbeisetzung nahtlos zu verbinden, wird üblicherweise die Abschiednahme am Wohnsitz der verstorbenen Person durchgeführt. Alternativ steht auf dem Friedhof Liebenfels in Baden eine Abdankungshalle zur Verfügung, die Platz für bis zu 300 Personen (davon 220 Sitzplätze) bietet.
Bei Interesse und zur Reservierung bitten wir Sie, sich an den Zivilstandskreis Baden zu wenden:
Zivilstandskreis Baden
Oberstadtstrasse 4
5400 Baden
Telefon: 056 200 84 30
E-Mail: zivilstandskreis@baden.ch
Website: www.zivilstandskreis.baden.ch
Kosten
Kremation
- Grundtaxe und Arbeitsaufwand CHF 495.00, für Verbandsgemeinden
CHF 470.00, (inkl. Benützung der Kühlzelle) - Benützung des Aufbahrungsraums CHF 100.00 (pro Aufbahrung, 1 Tag)
- Abfüllung von mitgelieferten Urnen CHF 40.00
Abdankungshalle
- Benützungsgebühr CHF 300.00
- Sigrist-Dienst, pauschal CHF 200.00
Urnen
Beschriebe und Preise siehe Urnen-Sortiment
Die Kosten für die Kremation und die Urne sind in der Regel von den Angehörigen zu tragen. Einigen Gemeinden übernehmen diese Kosten.
Bitte beachten Sie, dass alle Preise exklusive Mehrwertsteuer angegeben sind.